Standortsuche

Über 70 Standorte in ganz Deutschland

 

zur Standortsuche

Aktuelles

09.01.12

GKK Adventskalender - Gewinnspiel

Der GKK online Adventskalender ist nun...

01.07.11

Günstiger Ausstieg

Eine Aufbereitung über SmartRepair kann die...

23.05.11

GKK Imagefilm – Kompetent, Erfahren und Innovativ!

Der neue Imagefilm der GKK zeigt die Kompetenz,...

Sie sind hier:  Wissenswert > Lexikon > Immobilienbereich

Begriffe Immobilienwesen

 

 

Bautenzustandsbericht
Ein Bautenzustandsbericht bietet detaillierte Informationen zum Zustand und der Lage des Objektes. Unter anderem gibt Auskunft über den Fertigkeitsgrad des Rohbaus, des Ausbaus oder/und der Außenanlage sowie über eventuelle Beanstandungen und den Wert des Baus.

 

Bodenrichtwert
Der Bodenrichtwert ist ein durchschnittlicher Wert der Bodenpreise. Er charakterisiert die für das betrachtete Gebiet durchschnittliche bauliche Ausnutzung und ortsübliche Erschließung. Bodenrichtwerte werden auf der Grundlage der ausgewerteten Kaufpreise durch die zuständigen Gutachterausschüsse der Landkreise ermittelt.

 

Beleihungswert
Der Beleihungswert wird nach den Regeln des Hypothekenbankgesetzes ermittelt, wobei einzelne Bankinstitute differenzierte Wertermittlungsrichtlinien festlegen können. Der Beleihungswert ist in der Regel zu ermitteln, wenn Darlehen auf das Grundstück aufgenommen werden sollen. Dass heißt, der Beleihungswert ist Grundlage für die Kreditierung von Bauleistungen oder Kaufpreisen für die Bankinstitute. Beleihungswerte können für bereits vorhandene Gebäude und Grundstücke ermittelt werden oder aber für geplante Gebäude.

 

Energieausweis
Seit dem 1. Juli 2008 ist der neue Energieausweis für Wohngebäude und Nichtwohngebäude stufenweise je nach Gebäudeart und Baualter Pflicht. Der Energieausweis, auch Energiepass genannt, gibt Auskunft über Heiz- und Warmwasserkosten sowie den Zustand der Gebäudehülle. Mietern und Käufern wird so ermöglicht, den Energiebedarf oder -verbrauch verschiedener Gebäude zu vergleichen.
Seit Inkrafttreten der Energieeinsparverordnung (EnEV 2007) müssen Gebäudeeigentümer den Energieausweis erstellen lassen, wenn sie ein Haus oder eine Wohnung bauen, verkaufen oder vermieten wollen. Das gilt sowohl für bestehende Wohnimmobilien als auch für Büro- und Dienstleistungsgebäude. Für Neubauten sind Energiepässe nichts Neues: Hier gilt die Pflicht schon seit 2002.

 

Grundbuch
Das Grundbuch ist ein amtliches öffentliches Verzeichnis von Grundstücken, welches in schriftlicher oder elektronischer Form geführt werden kann. In ihm werden die Eigentumsverhältnisse sowie etwaige Rechte und Lasten des Grundstücks erfasst, die mit diesem verbunden sind. Das Grundbuch genießt öffentlichen Glauben.
Gliederung:
- Bestandsverzeichnis
- Erste Abteilung: Eigentümer, Erbauberechtigte, ggf. unter   Angabe der jeweiligen Anteile oder des Gemeinschaftsverhältnisses und die Grundlagen der Eintragung.
- Zweite Abteilung: alle Lasten und Beschränkungen, Grunddienstbarkeiten und beschränkte persönliche Dienstbarkeiten, Auflassungsvormerkungen und Verfügungsbeschränkungen
- Dritte Abteilung: enthält die Grundpfandrechte: Hypotheken, Grundschulden, Rentenschulden.

 

Immobilienbewertung
Ziel einer Immobilienbewertung ist es, den Verkehrswert bzw. Marktwert einer Immobilie (bebautes oder unbebautes Grundstück) zu ermitteln. Gegenstand der Wertermittlung ist das Grundstück, welches sich aus dem Boden und alle darauf befindlichen Gebäude und Bestandteilen zusammensetzt.

 

Sachwert
Der Sachwert eines Objektes repräsentiert den Wert eines Objektes zum Wertermittlungsstichtag. Er wird durch die Normalherstellungskosten bezogen auf den Wertermittlungsstichtag ermittelt, wobei die Alterswertminderung sowie Wertminderung durch Instandhaltungsrückstau sowie durch Schäden und Mängel berücksichtigt werden. Der Sachwert repräsentiert dann den Verkehrswert, den ein Kaufmann bereit wäre für das Objekt zu bezahlen.


Verkehrswert
Der Verkehrswert wird durch den Preis bestimmt, der in dem Zeitpunkt, auf den sich die Ermittlung bezieht, im gewöhnlichen Geschäftsverkehr nach den rechtlichen Gegebenheiten und tatsächlichen Eigenschaften der sonstigen Beschaffenheit und der Lage des Grundstücks oder des sonstigen Gegenstands der Wertermittlung ohne Rücksicht auf ungewöhnliche oder persönliche Verhältnisse zu erzielen wäre.

 

Wertermittlungsverfahren
Es gibt drei normierte Verfahren, nach denen der Wert einer Immobilien zu ermitteln ist:
- Vergleichswertverfahren ( §§13+14 WertV) orientiert sich an realistischen Kaufpreisen
- Ertragswertverfahren (§§15-20 WertV) orientiert sich an nachhaltig erzielbaren Erträgen
- Sachwertverfahren (§§21-25 WertV) orientiert sich an den Herstellkosten des Gebäudes
Die Auswahl der Verfahren orientiert sich an der Art der Nutzung oder der Art der Bebauung.

GKK Gutachtenzentrale GmbH ▪ Lindemannstr. 47 ▪ 40237 Düsseldorf ▪ Tel.: +49 (0) 211 6 87 80 60